- Einladung - Ortsbeirat Seulberg
- Einladung Ortsbeirat Köppern
- Einladung - Ausländerbeirat
- Einladung - Ortsbeirat Burgholzhausen
- Einladung - Haupt- und Finanzausschuss
- Einladung - Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
- Einladung - Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr
- Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Änderungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte"
- Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 411 "Gewerbegebiet Seulberg II", 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung - Ortsbeirat Seulberg
Ortsbeirat Seulberg
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Seulberg
am Mittwoch, den 29.02.2012, um 18:30 Uhr,
in den Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses Seulberg, Am Placken 2, ein.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen der Ortsvorsteherin
2. Mitteilungen des Magistrates
Vorlage des Magistrates
3. Bebauungsplan Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung
a) Beschluss über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Anträge und Anfragen
4. Kleine Anfragen und Anregungen
Friedrichsdorf, 20.02.2012
Pia Marx
Ortsvorsteherin
Der Ortsbeirat steht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr für Anfragen und Diskussionen zur Verfügung. Die Bürgerschaft wird hierzu herzlich eingeladen.
Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung Ortsbeirat Köppern
Ortsbeirat Köppern
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 5. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Köppern
am Dienstag, den 28.02.2012, um 18:30 Uhr,
in den Musikraum Forum Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Dreieichstraße 22, ein.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Ortsvorstehers
2. Mitteilungen des Magistrates
Anträge und Anfragen
3. Einrichtung einer sicheren Fußgängerüberquerung
der Friedberger Straße an der Einmündung -Im Hahnereck-,
Nordseite - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -
4. Verkehrssicherung des Radwegs auf der Hugenottenstraße
in der Einmündung Tettauer Straße - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -
5. Vorstellung des Vereins "Lebendiges Köppern" zu den Themen "Lindenfest" und "Mühlstein"
6. Kleine Anfragen und Anregungen
Friedrichsdorf, 20.02.2012
Karl Fröhlich
Ortsvorsteher
Der Ortsbeirat steht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr für Anfragen und Diskussionen zur Verfügung. Die Bürgerschaft wird hierzu herzlich eingeladen.
Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung - Ausländerbeirat
Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates
am Dienstag, den 28.02.2012, um 19:00 Uhr,
in das Rathaus Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, V. Obergeschoss, Zimmer 505, ein.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
2. Mitteilungen des Magistrates
3. Bericht über Kirchenführung, katholische Kirche St. Marien Bad Homburg
4. Mitteilungen der AGAH
5. Verschiedenes
Friedrichsdorf, 20.02.2012
Pietro Biancu
Vorsitzender
Ich weise darauf hin, dass von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr für interessierte Mitbürger/innen
eine öffentliche Sprechstunde stattfindet. Ein Mitglied des Ausländerbeirates steht Ihnen
zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung - Ortsbeirat Burgholzhausen
Ortsbeirat Burgholzhausen
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Burgholzhausen
am Dienstag, den 28.02.2012, um 19:00 Uhr,
in den Sitzungssaal des Alten Rathauses Burgholzhausen, Am Alten Rathaus 2, ein.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen des Ortsvorstehers
2. Mitteilungen des Magistrates
Vorlage des Magistrates
3. Bebauungsplan Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung
a) Beschluss über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Anträge und Anfragen
4. Ausbesserung des Feldweges in der Verlängerung des Guldenpfades - Antrag FWG -
5. Beleuchtung Eisenbahntunnel in der Peter-Geibel-Straße - Antrag FWG -
6. Parkplatz Friedhof Rodheimer Straße - Antrag FWG -
7. Parkplätze einzeichnen auf dem Gehweg Königsteiner Straße
vor den Anwesen mit Hausnummern 1 - 5 - Antrag FWG -
8. Kleine Anfragen und Anregungen
Friedrichsdorf, 20.02.2012
Heinz Reinhardt
Ortsvorsteher
Der Ortsbeirat steht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr für Anfragen und Diskussionen zur Verfügung. Die Bürgerschaft wird hierzu herzlich eingeladen.
Öffentliche Bekanntmachung17.02.2012 - Einladung - Haupt- und Finanzausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 7. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
am Donnerstag, den 01.03.2012, um 20:00 Uhr,
in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55,
I. Obergeschoss, Zimmer 101, ein.
Tagesordnung:
1. Prüfung der Jahresrechnung 2008
Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Entlastungserteilung
2. 4. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung
- Kindertagesstättenentwicklungsplan 2012 - 2014
3. Mitteilungen des Magistrates
4. Anfragen und Anregungen
5. Grundstücksgeschäfte
5.1 Grundstücksveräußerung
Friedrichsdorf, 20.02.2012
Michael Knapp
Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung17.02.2012 - Einladung - Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
am Mittwoch, den 29.02.2012, um 20:00 Uhr,
in den Pavillon, Alten- und Pflegeheim Haus Dammwald, Kolberger Straße 1 - 3, ein.
Treffpunkt: am Eingang
Tagesordnung:
1. Vorstellung des Pflege- und Betreuungskonzeptes Alten- und Pflegeheim "Haus Dammwald"
2. Seniorenpolitisches Konzept des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
3. 4. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung
- Kindertagesstättenentwicklungsplan 2012 - 2014
4. Halbjährlicher Bericht über die Obdachlosenunterbringung in Friedrichsdorf
5. Mitteilungen des Magistrates
6. Anfragen und Anregungen
Friedrichsdorf, 20.02.2012
Ruth Hübner-Gerling
Vorsitzende
Öffentliche Bekanntmachung17.02.2012 - Einladung - Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt
und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
am Dienstag, den 28.02.2012, um 20:00 Uhr,
in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55,
I. Obergeschoss, Zimmer 101, ein.
Tagesordnung:
1. Bebauungsplan Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung
a) Beschluss über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
2. Mitteilungen des Magistrates
3. Anfragen und Anregungen
4. Bauanträge und Bauvoranfragen
4.1 Mitteilungen gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 27.02.2003
Friedrichsdorf, 20.02.2012
Dietmar Steiner
Vorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung01.02.2012 - Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
Gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Dezember 2011 (GVBl. I S. 927, 932), gebe ich hiermit als Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt, dass Herr Klaus Jochen Feldmann mit Ablauf des 31.01.2012 sein Mandat im Ortsbeirat Köppern niedergelegt hat.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU ist mit den meisten Stimmen
Herr Peter Brandt
Bankkaufmann
geb.1962 in Karlsruhe
wohnhaft in Friedrichsdorf, Ammernweg 7,
in den Ortsbeirat Köppern nachgerückt (§ 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 796).
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Friedrichsdorf, den 01.02.2012
Der stellv. Gemeindewahlleiter
Norbert Fischer
Erster Stadtrat
Öffentliche Bekanntmachung29.12.2011 - Änderungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte"
Die Stadtverordnetenversammlung hat am15.12.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte" mit einer 2. vereinfachten Änderung insoweit zu ändern, dass insbesondere, entsprechend den Empfehlungen des Friedrichsdorfer Einzelhandelskonzeptes, sachgemäße Steuerungsinstrumente für den Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie die Einschränkung sogenannter "Vergnügungsstätten" im Plangebiet zur Verfügung stehen. Betroffen ist der Geltungsbereich gemäß der abgebildeten Flurkarte.
Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):
Friedrichsdorf, den 29.12.2011
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf
Norbert Fischer
Erster Stadtrat
Öffentliche Bekanntmachung28.12.2011 - Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 411 "Gewerbegebiet Seulberg II", 1. Änderung
Der Änderungs-Bebauungsplanentwurf Nr. 411 "Gewerbegebiet Seulberg II", 1. Änderung, wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011 als Satzung beschlossen, was hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht wird.
Der Änderungsbebauungsplan wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtplanungs- und Hochbauamt, Zimmer 303, bereit gehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Verletzungen von den in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie von § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens-, Form- und Abwägungsvorschriften können nach § 215 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Änderungs-Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Friedrichsdorf geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf dieser Fristen sind derartige Verletzungen unbeachtlich.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Änderungs-Bebauungsplan Nr. 411 "Gewerbegebiet Seulberg II", 1. Änderung, rechtsverbindlich.
Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):
B-Plan 411 - 1 Gewerbegebiet Seulberg II - Geltungsbereich (PDF, 2.4 MB)
Friedrichsdorf, den 27.12.2011
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
Norbert Fischer
Erster Stadtrat






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