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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung - Ortsbeirat Seulberg

Ortsbeirat Seulberg

E I N L A D U N G


Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Seulberg

am Mittwoch, den 29.02.2012, um 18:30 Uhr,

in den Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses Seulberg, Am Placken 2, ein.

Tagesordnung:

 1. Mitteilungen der Ortsvorsteherin
 2. Mitteilungen des Magistrates

Vorlage des Magistrates

 3. Bebauungsplan Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung
     a) Beschluss über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
         eingegangenen Stellungnahmen
     b) Satzungsbeschluss

Anträge und Anfragen

 4. Kleine Anfragen und Anregungen

Friedrichsdorf, 20.02.2012


Pia Marx
Ortsvorsteherin

Der Ortsbeirat steht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr für Anfragen und Diskussionen zur Verfügung. Die Bürgerschaft wird hierzu herzlich eingeladen.

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Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung Ortsbeirat Köppern

Ortsbeirat Köppern

E I N L A D U N G

Hiermit lade ich zur 5. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Köppern

am Dienstag, den 28.02.2012, um 18:30 Uhr,

in den Musikraum Forum Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Dreieichstraße 22, ein.

Tagesordnung:

 1. Mitteilungen des Ortsvorstehers
 2. Mitteilungen des Magistrates

Anträge und Anfragen

 3. Einrichtung einer sicheren Fußgängerüberquerung
     der Friedberger Straße an der Einmündung -Im Hahnereck-,
     Nordseite                                                                          - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -
 4. Verkehrssicherung des Radwegs auf der Hugenottenstraße
     in der Einmündung Tettauer Straße                                     - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -
 5. Vorstellung des Vereins "Lebendiges Köppern" zu den Themen "Lindenfest" und "Mühlstein"
 6. Kleine Anfragen und Anregungen

Friedrichsdorf, 20.02.2012


Karl Fröhlich
Ortsvorsteher

Der Ortsbeirat steht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr für Anfragen und Diskussionen zur Verfügung. Die Bürgerschaft wird hierzu herzlich eingeladen.

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Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung - Ausländerbeirat

Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf

E I N L A D U N G

Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates

am Dienstag, den 28.02.2012, um 19:00 Uhr,

in das Rathaus Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, V. Obergeschoss, Zimmer 505, ein.

Tagesordnung:

 1. Mitteilungen des Vorsitzenden
 2. Mitteilungen des Magistrates
 3. Bericht über Kirchenführung, katholische Kirche St. Marien Bad Homburg
 4. Mitteilungen der AGAH
 5. Verschiedenes

Friedrichsdorf, 20.02.2012


Pietro Biancu
Vorsitzender

Ich weise darauf hin, dass von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr für interessierte Mitbürger/innen
eine öffentliche Sprechstunde stattfindet. Ein Mitglied des Ausländerbeirates steht Ihnen
zur Verfügung.

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Öffentliche Bekanntmachung20.02.2012 - Einladung - Ortsbeirat Burgholzhausen

Ortsbeirat Burgholzhausen

E I N L A D U N G

Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Burgholzhausen

am Dienstag, den 28.02.2012, um 19:00 Uhr,

in den Sitzungssaal des Alten Rathauses Burgholzhausen, Am Alten Rathaus 2, ein.

Tagesordnung:

 1. Mitteilungen des Ortsvorstehers
 2. Mitteilungen des Magistrates

Vorlage des Magistrates

 3. Bebauungsplan Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung
     a) Beschluss über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
         eingegangenen Stellungnahmen
     b) Satzungsbeschluss

Anträge und Anfragen

 4. Ausbesserung des Feldweges in der Verlängerung des Guldenpfades  - Antrag FWG -
 5. Beleuchtung Eisenbahntunnel in der Peter-Geibel-Straße                    - Antrag FWG -
 6. Parkplatz Friedhof Rodheimer Straße                                                - Antrag FWG -
 7. Parkplätze einzeichnen auf dem Gehweg Königsteiner Straße
     vor den Anwesen mit Hausnummern 1 - 5                                          - Antrag FWG -
 8. Kleine Anfragen und Anregungen

Friedrichsdorf, 20.02.2012


Heinz Reinhardt
Ortsvorsteher

Der Ortsbeirat steht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr für Anfragen und Diskussionen zur Verfügung. Die Bürgerschaft wird hierzu herzlich eingeladen.

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Öffentliche Bekanntmachung17.02.2012 - Einladung - Haupt- und Finanzausschuss

Haupt- und Finanzausschuss

E I N L A D U N G

Hiermit lade ich zur 7. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

am Donnerstag, den 01.03.2012, um 20:00 Uhr,

in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55,
I. Obergeschoss, Zimmer 101, ein.

Tagesordnung:

 1. Prüfung der Jahresrechnung 2008
     Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
     Entlastungserteilung
 2. 4. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung
     - Kindertagesstättenentwicklungsplan 2012 - 2014
 3. Mitteilungen des Magistrates
 4. Anfragen und Anregungen
 5. Grundstücksgeschäfte
     5.1 Grundstücksveräußerung

Friedrichsdorf, 20.02.2012


Michael Knapp
Vorsitzender

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Öffentliche Bekanntmachung17.02.2012 - Einladung - Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport

Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport

E I N L A D U N G

Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

am Mittwoch, den 29.02.2012, um 20:00 Uhr,

in den Pavillon, Alten- und Pflegeheim Haus Dammwald, Kolberger Straße 1 - 3, ein.

Treffpunkt: am Eingang

Tagesordnung:

 1. Vorstellung des Pflege- und Betreuungskonzeptes Alten- und Pflegeheim "Haus Dammwald"
 2. Seniorenpolitisches Konzept des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
 3. 4. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung
    - Kindertagesstättenentwicklungsplan 2012 - 2014
 4. Halbjährlicher Bericht über die Obdachlosenunterbringung in Friedrichsdorf
 5. Mitteilungen des Magistrates
 6. Anfragen und Anregungen

Friedrichsdorf, 20.02.2012


Ruth Hübner-Gerling
Vorsitzende

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Öffentliche Bekanntmachung17.02.2012 - Einladung - Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr

Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr

E I N L A D U N G

Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt
und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

am Dienstag, den 28.02.2012, um 20:00 Uhr,

in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55,
I. Obergeschoss, Zimmer 101, ein.

Tagesordnung:

 1. Bebauungsplan Nr. 507-I "Sportpark", 1. Änderung
     a) Beschluss über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
        eingegangenen Stellungnahmen
     b) Satzungsbeschluss
 2. Mitteilungen des Magistrates
 3. Anfragen und Anregungen
 4. Bauanträge und Bauvoranfragen
     4.1 Mitteilungen gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 27.02.2003

Friedrichsdorf, 20.02.2012


Dietmar Steiner
Vorsitzender

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Öffentliche Bekanntmachung01.02.2012 - Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern

Gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Dezember 2011 (GVBl. I S. 927, 932), gebe ich hiermit als Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt, dass Herr Klaus Jochen Feldmann mit Ablauf des 31.01.2012 sein Mandat im Ortsbeirat Köppern niedergelegt hat.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU ist mit den meisten Stimmen

   Herr Peter Brandt
   Bankkaufmann
   geb.1962 in Karlsruhe
   wohnhaft in Friedrichsdorf, Ammernweg 7,

in den Ortsbeirat Köppern nachgerückt (§ 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 796).

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Friedrichsdorf, den 01.02.2012

Der stellv. Gemeindewahlleiter


Norbert Fischer
Erster Stadtrat

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Öffentliche Bekanntmachung29.12.2011 - Änderungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte"

Die Stadtverordnetenversammlung hat am15.12.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte" mit einer 2. vereinfachten Änderung insoweit zu ändern, dass insbesondere, entsprechend den Empfehlungen des Friedrichsdorfer Einzelhandelskonzeptes, sachgemäße Steuerungsinstrumente für den Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie die Einschränkung sogenannter "Vergnügungsstätten" im Plangebiet zur Verfügung stehen. Betroffen ist der Geltungsbereich gemäß der abgebildeten Flurkarte.

Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):

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Friedrichsdorf, den 29.12.2011

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

Norbert Fischer
Erster Stadtrat

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Öffentliche Bekanntmachung28.12.2011 - Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 411 "Gewerbegebiet Seulberg II", 1. Änderung

Der Änderungs-Bebauungsplanentwurf Nr. 411 "Gewerbegebiet Seulberg II", 1. Änderung, wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011 als Satzung beschlossen, was hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht wird.

Der Änderungsbebauungsplan wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung zu jedermanns  Einsicht während der Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtplanungs- und Hochbauamt, Zimmer 303, bereit gehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

Verletzungen von den in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie von § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens-, Form- und Abwägungsvorschriften können nach § 215 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Änderungs-Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Friedrichsdorf geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf dieser Fristen sind derartige Verletzungen unbeachtlich.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Änderungs-Bebauungsplan Nr. 411 "Gewerbegebiet Seulberg II", 1. Änderung, rechtsverbindlich.

Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):


B-Plan 411 - 1 Gewerbegebiet Seulberg II - Geltungsbereich (PDF, 2.4 MB)


Friedrichsdorf, den  27.12.2011

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

Norbert Fischer
Erster Stadtrat

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Stadtverwaltung Friedrichsdorf

Hugenottenstraße 55
61381 Friedrichsdorf

Tel. 06172.731-0
Fax 06172.731-288


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